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Aktuelles

11.04.2024

Stellenausschreibungen

Beim SKM sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen neu zu besetzen.

Stellenausschreibung Geschäftsführung

und

Stellenausschreibung Vereinsbetreuer/in

  

  

14.05.2024

Betreuertreffen in Weil

18.00 Uhr

Kath. Pfarrgemeinde St. Peter und Paul, Hans-Carossa-Str. 4, Weil am Rhein, Petrus-Saal

Möglichkeiten der unterstützenden Entscheidungsfindung in schwierigen Situationen

11.06.2024

Betreuertreffen in Schopfheim

18.00 Uhr

SKM-Geschäftsstelle, Hebelstr. 5, Schopfheim

Freiheitsentziehende Maßnahmen und Werdenfelser Weg

Neues SKM Fenster

unter Informationen > SKM Fenster finden Sie die neueste Ausgabe des SKM Fensters

Online-Beratung

Sie haben Fragen zur Rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung? Rufen Sie uns gerne an oder stellen Sie hier Ihre Frage bei der Onlineberatung:

Online-Beratung der Caritas

Heute schon für morgen sorgen

Jetzt vorsorgen

Wer denkt schon in gesunden Tagen daran, dass sich alles von heute auf morgen ändern kann? Ein Unfall oder eine schwere Krankheit könnte jeden Menschen in eine Situation bringen, in der er nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen selbständig zu treffen.

  • Wer regelt dann meine Finanzen?
  • Wer organisiert die Pflege?
  • Wer stellt die notwendigen Anträge?
  • Wer willigt in eine ärztliche Behandlung ein?

Wir beraten Sie gerne

07622 - 67 17 17 0

Für eine solche Situation kann jeder vorsorgen!

Der SKM-Betreuungsverein im Lankreis Lörrach möchte Ihnen Informationen und Hilfestellungen anbieten. Wir wollen, dass Sie rechtzeitig eigenverantwortliche und selbstbestimmte Entscheidungen treffen.

Vorsorgemöglichkeiten

  • Patientenverfügung

Dokumentiert Ihren Willen, falls Sie sich nicht mehr selbst äußern können.

Der von Ihnen eingesetzte Bevollmächtigte (oder ein gerichtlich bestellter Betreuer) muss Ihre Wünsche gegenüber Ärzten bei medizinischen Behandlungen vertreten.

  • Vorsorgevollmacht

Mit einer Vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden, Verträge abzuschließen.

Die Vollmacht kann der Vorsorge dienen für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.

  • Betreuungsverfügung

In der Betreuungsverfügung können Sie Ihre Wünsche festhalten:

wen Sie als Betreuer vorschlagen oder ablehnen

welche Wünsche und Lebensgewohnheiten Ihr Betreuer beachten soll

welche Wohnformen Sie bevorzugen

  • Ehegattennotvertretungsrecht