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Aktuelles

22.03.2024

Mitgliederversammlung in Schopfheim

17.00 Uhr

Sozialstation

An der Wiese 24

Konferenzraum

16.04.2024

Betreuertreffen in Rheinfelden

18.00 Uhr

Kath. Pfarrgemeinde St. Michael, Kapfbühlstr. 53, Rhf.-Karsau, Pfarrsaal

Fragerunde und Erfahrungsaustausch, praktische Betreuungsführung

14.05.2024

Betreuertreffen in Weil

18.00 Uhr

Kath. Pfarrgemeinde St. Peter und Paul, Hans-Carossa-Str. 4, Weil am Rhein, Petrus-Saal

Möglichkeiten der unterstützenden Entscheidungsfindung in schwierigen Situationen

Neues SKM Fenster

unter Informationen > SKM Fenster finden Sie die neueste Ausgabe des SKM Fensters

Online-Beratung

Sie haben Fragen zur Rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung? Rufen Sie uns gerne an oder stellen Sie hier Ihre Frage bei der Onlineberatung:

Online-Beratung der Caritas

JEDER MENSCH BRAUCHT EINE PERSON SEINES VERTRAUENS

Ehrenamtliche rechtliche Betreuung - eine Aufgabe für Sie?

Wir suchen Sie als ehrenamtliche/n Betreuer/in!

Sie haben Interesse für andere Menschen und übernehmen gerne Verantwortung?

Sie haben Spaß daran, Neues auszuprobieren und Herausforderungen anzunehmen?

Sie interessieren sich für die rechtliche Betreuung und benötigen mehr Informationen?

Wenn ja, stellen wir Ihnen die Aufgaben eines rechtlichen Betreuers oder einer Betreuerin gerne vor.

Was ist eine rechtliche Betreuung?

Rechtliche Betreuung bedeutet, die Interessen, Bedürfnisse und Rechte eines Menschen dort zu vertreten, wo dieser es selbst nicht mehr kann. Sie wird vom Betreuungssgericht angeordnet.

kurzum: jemand, der die persönlichen Rechte und Pflichten stellvertretend wahrnimmt.

Im Einzelfall kann eine Betreuung beinhalten:

  • den persönlichen Kontakt pflegen
  • die Kontoführung überwachen
  • mit Behörden verhandeln
  • die Rente, Sozialhilfe verwalten
  • die Wohnform zweckmäßig anzupassen

Welche Aufgaben hat ein rechtlicher Betreuer?

Der rechtliche Betreuer hat die Aufgabe, die Interessen des Betreuten als gesetzlicher Vertreter wahrzunehmen und sie im Rahmen der vom Gericht angeordneten Aufgabenbereiche zu vertreten.

Mögliche Aufgabenbereiche sind:

  • Gesundheitssorge
  • Vermögenssorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Vertretung gegenüber Heimen, Behörden und Versicherungen

Betreuung bedeutet nicht:

Übernahme der hauswirtschaftlichen und pflegerischen Versorgung.

Das Info-Video

Mehr zu unserer Arbeit sehen Sie im folgenden Video.

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